Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Scherer GmbH und Co. KG, persönlich haftende Gesellschafterin: Scherer Verwaltungs- GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Kerstin Scherer und Hermann Scherer, Johann-Steffen-Straße 1, 56869 Mastershausen oder der Hermann Scherer GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Hermann Scherer, Am Fuchsbau 10, 01279 Dresden (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. § 2 Vertragsschluss Der Anbieter bietet die Möglichkeit einen Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung des Anbieters (Bspw. Seminar / Programm / Event) abzuschließen. Durch das Unterschreiben des Anmeldeformulars nimmt der Kunde das Angebot des Anbieters auf Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung an. Der Kunde kann das Angebot des Anbieters auch per Fax oder per E-Mail annehmen. § 3 Rechnung / Verzug Der Anbieter schickt dem Kunden nach Vertragsschluss eine Rechnung über den vereinbarten Veranstaltungspreis zu. Der Veranstaltungspreis ist binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt auf das in der Rechnung aufgeführte Konto mit Angabe der Rechnungs-Nummer zu überweisen. Zahlt der Kunde nicht innerhalb dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug und der Veranstalter behält sich die Berechnung von Verzugskosten vor. § 4 Ratenzahlung Soweit die Parteien eine Ratenzahlung des Veranstaltungspreises vereinbart haben, gilt folgendes: Der Rechnungsbetrag ist in 12 oder 24 (je nach Vereinbarung) gleichen aufeinander folgenden monatlichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist 7 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Die darauf folgenden Monatsraten sind jeweils einen Monat später zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit mehr einer Monatsrate in Verzug, wird der gesamte noch nicht bezahlte Rechnungsbetrag insgesamt zur Zahlung fällig. § 5 Absage oder Änderungen von Veranstaltungen durch den Anbieter Der Veranstalter behält sich die Absage oder die Verschiebung von Veranstaltungen aus höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund vor. Unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Sollten einzelne Bausteine oder Teile nicht erfüllt werden so ist lediglich eine anteilige Erstattung möglich. § 6 Haftung (1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. (2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. (4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. (5) Besonderer Haftungsausschluss: Der Seminarteilnehmer ist alleine für seine Entscheidungen, Maßnahmen und Ergebnisse in seinem Leben verantwortlich. Der Anbieter kann unter keinen denkbaren Umständen hierfür verantwortlich/haftbar gemacht werden, wenn der Seminarteilnehmer Entscheidungen, Handlungen oder Arbeitsergebnisse in sein Leben und seine Geschäftsprozesse implementiert, die auf der Seminarteilnahme basieren. Der Anbieter bietet keine professionelle medizinische, psychologische, rechtliche oder finanzielle Beratung an. § 7 Schutz- & Hygienemaßnahmen Seit Mai 2022 dürfen in sämtlichen Bundesländern nunmehr Veranstaltungen im Kultur-, Sport oder Freizeitbereich ohne weitere Einschränkungen bzw. ohne die bisherigen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu gehören neben etwaigen 2G oder 3G- Regelungen auch Abstandsregelungen. Somit ist ab diesem Zeitpunkt auch das Schutz- & Hygienekonzept der Scherer GmbH und Co. KG und der Hermann Scherer GmbH aufgehoben. Die Scherer GmbH und Co. KG und die Hermann Scherer GmbH behält sich ausdrücklich vor, bei entsprechender Entwicklung von Corona-Infektionszahlen oder einer vergleichbaren Pandemielage erneut zum Schutz aller Beteiligten 3G, 2G oder 2G+ Maßnahmen einzuführen § 8 Datenschutz Uns übermittelte Daten werden in der EDV-Anlage gespeichert. Diese verwenden wir ausschließlich zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1b DSGVO, aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1a DSGVO) oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1c DSGVO). Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte unserem Datenschutzhinweis unter https://www.hermannscherer.com/datenschutz/. § 9 Rechtswahl / Gerichtsstand Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist Bad Kreuznach. Der Anbieter ist berechtigt den Kunden auch an seinem Wohnsitz oder seiner Niederlassung zu verklagen. Stand: 19.11.2024